LG München I – Az.: 5 HK O 17573/16
Aus der Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger vom 29.11.2018:
Wir geben bekannt, dass das beim Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 5 HK O 17573/16 geführte Spruchverfahren der ehemaligen Aktionäre der Agrar Invest Romania AG (im Folgenden: „AIR“) gegen die Agrarinvest SE (im Folgenden: „Antragsgegnerin“) in Zusammenhang mit der Verschmelzung der AIR auf die Agroinvest Plus AG durch Abschluss eines Prozessvergleichs beendet worden ist, an dem beteiligt sind: (…)
1. Verbesserung des Umtauschverhältnisses
1.1 Die Antragsgegnerin verpflichtet zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses an alle nach Ziffer 1.4 zuzahlungsberechtigten (ehemaligen) Aktionären (im Folgenden: die „Zuzahlungsberechtigten“) – im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 BGB) – eine bare Zuzahlung von 0,02 EUR je Stückaktie der ehemaligen AIR zu leisten.
1.2 Die Ansprüche auf Zahlung der baren Zuzahlung erlöschen mit Ablauf der Frist der Ziffer 2.3, soweit sie nicht bis dahin im Einklang mit Ziffer 2 geltend gemacht werden. Wurden sie im Einklang mit Ziffer 2 geltend gemacht, verjähren die Ansprüche mit Ablauf von zwölf Monaten nach der Bekanntmachung der Abwicklungshinweise gemäß Ziffer 3.
1.3 Zuzahlungsberechtigte Aktionäre, die die bare Zuzahlung nicht spätestens einen Monat nach Bekanntmachung der Abwicklungshinweise gemäß Ziffer 3 erhalten haben, müssen ihren Anspruch auf Zahlung der baren Zuzahlung bei der Zentralabwicklungsstelle gemäß Ziffer 2.1 geltend machen. (…)