ISIN DE000 A0EKLW0
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 01.07.2020:
In dem Spruchverfahren, betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der burgbad Aktiengesellschaft, Schmallenberg, auf die Hauptaktionärin Eczazibasi Yapi Gerecleri Sanayi ve Ticaret S.A., Istanbul, im Jahr 2010, hat das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 25. August 2017 (Az.: 18 O 106/10 [AktE]) über die Anträge entschieden und die Barabfindung auf EUR 26,41 je Aktie erhöht. Gegen diesen Beschluss haben mehrere Antragsteller und die Antragsgegnerin Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 25. Februar 2020 (Az. I-26 W 7/18 [AktE]) die Beschwerden zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss hat die Antragsgegnerin einen Berichtigungsantrag gestellt und die Anhörungsrüge erhoben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 11. Mai 2020 (Az. I-26 W 7/18 [AktE]) den Berichtigungsantrag und die Anhörungsrüge zurückgewiesen. Damit ist der Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 25. August 2017 rechtskräftig geworden. (…)