Aus der Bekanntmachung im Handelsregister am 13.10.2016:
Die Hauptversammlung der Gontermann AG vom 16. August 2016 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) gemäß dem Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 327a ff. AktG auf die Gontermann Holding GmbH mit Sitz in Siegen als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 330,00 für je 11 auf den Namen lautende Stückaktien beschlossen.