ISIN: DE000A0Z23N2 / WKN: A0Z23N
Aus der Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger vom 05.04.2019:
- Aufgrund eines Beschlusses des Vorstands der STRABAG AG vom 26. Februar 2019 wurde die von der außerordentlichen Hauptversammlung der ehemaligen STRABAG am 24. März 2017 festgesetzte Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der STRABAG auf die Hauptaktionärin Ilbau Liegenschaftsverwaltung AG in Form einer freiwilligen Vorabzahlung im Rahmen des laufenden Spruchverfahrens von Euro 300,00 je STRABAG-Aktie um Euro 13,24 auf Euro 313,24 zzgl. Zinsen ab dem 31. Dezember 2017 (erster Tag des Zinslaufs) in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB („Zinsen“) je STRABAG-Aktie gemäß der am 10. Januar 2018 im Bundesanzeiger veröffentlichten Verpflichtungserklärung der STRABAG AG vom 9. Oktober 2017 erhöht. In der Verpflichtungserklärung hat sich die STRABAG AG zugunsten aller berechtigten ehemaligen Aktionäre der STRABAG verpflichtet, den sich aus der Geltendmachung bezifferter Ersatzansprüche durch den besonderen Vertreter maximal ergebenden Sonderwert in einem etwaigen Spruchverfahren bei der Überprüfung der Barabfindung anzuerkennen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Bekanntmachung der Verpflichtungserklärung im Bundesanzeiger.
- Die Auszahlung der Erhöhung der Barabfindung („Nachbesserungsbetrag“) zzgl. Zinsen wird von der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, als Zentralabwicklungsstelle durchgeführt. Die betroffenen Depotbanken werden gebeten, Ansprüche berechtigter ehemaliger Aktionäre der STRABAG auf Vergütung des Nachbesserungsbetrags zzgl. Zinsen umgehend zu ermitteln. Die nicht untergebrachten Nachbesserungsbeträge zzgl. Zinsen werden ab dem 1. Oktober 2019 an die Gesellschaftskasse der STRABAG AG übertragen.
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