ISIN: DE0006656804 / WKN: 665680 bzw. Landgericht Berlin 102 O 96/13 SpruchG
- Die Hauptversammlung hat am 20.12.2012 einen Squeeze-out mit einer Abfindung in der Höhe von EUR 2,40 beschlossen.
- Unter dem oben genannten Aktenzeichen überprüft das Landgericht Berlin in einem Spruchverfahren die Angemessenheit dieser Abfindung.
- Das Landgericht hat zum gemeinsamen Vertreter nach § 6 Abs. 1 SpruchG Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Dreiser aus Düsseldorf bestimmt.
Quelle: elektronischer Bundesanzeiger