Amtsgericht Pinneberg HRB 9438 bzw. LG Itzehoe
„Bekanntmachung über den Beschluss des Landgerichts Itzehoe vom 05.02.2013
In dem Spruchverfahren
1. […] bis 4. […]
gegen
Andreas Lentge
Op de Hoof 16, 25482 Appen
– Antragsgegner –
[…]
hat die 5. Zivilkammer des Landgerichtes Itzehoe – Kammer für Handelssachen I – gem. § 11 Abs. 4 SpruchG am 05.02.2013 festgestellt, dass die Parteien nachfolgenden Vergleich geschlossen haben:
1.
Der Antragsgegner zahlt als angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der accaris financial planing AG Vermittlungsgesellschaft für Kapitalanlagen, Finanzierungen, Personalversicherungen und Bausparverträge, Appen, für jede Stammaktie und jede Vorzugsaktie 72,00 Euro.
2.
Der Antragsgegner trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens einschließlich des Vergleichs, seine eigenen außergerichtlichen Kosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller gem. § 15 Abs. 2 und 4 SpruchG.
[…]
Die Auszahlung der erhöhten Barabfindung erfolgt ab sofort. Die Ausgeschiedenen Aktionäre werden gebeten, sich ab sofort bis zum 30.06.2013 bei der
accaris financial planing AG,
Op de Hoof 16,
25482 Appen
während der Zeit von Montag bis Freitag, 09:00-15:00 Uhr, zu melden, und – soweit noch nicht geschehen – ihre Aktienurkunden und – soweit vorliegend – die Gewinnanteilsscheinbögen einzureichen. Inhaberaktionäre, deren Aktien nicht verbrieft worden sind, werden gebeten, sich bis zu dem genannten Datum bei der Gesellschaft zu melden, und – soweit noch nicht geschehen – ihre Aktionärseigenschaft durch Vorlage einer lückenlosen Abtretungskette, zurückgehend auf einen bei der Gründung der Gesellschaft oder bei einer späteren Kapitalerhöhung beteiligten Aktionär, nachzuweisen. Alle Aktionäre werden gebeten, bis zum genannten Datum eine Bankverbindung anzugeben, auf die der Betrag der Barabfindung überwiesen werden soll. Sobald die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung von Aktienurkunden und gegebenenfalls der Nachprüfung von Aktionärseigenschaften verbunden sind, durchgeführt sein werden, wird die erhöhte Barabfindung – bei verbrieften Aktien Zug um Zug gegen Einreichen der Aktienurkunden (soweit noch nicht geschehen) – auf das angegebene Konto des Aktionärs überwiesen.
Die erhöhten Abfindungsbeträge, die nicht bis zum 30.06.2013 von den Berechtigten entgegen genommen worden sind, werden wir zu Gunsten der Beteiligten beim Amtsgericht Pinneberg – Hinterlegungsstelle – unter Verzicht auf die Rücknahme hinterlegen.
Appen, den 19.03.2013″
Andreas Lentge
Quelle: elektronischer Bundesanzeiger