LG Mannheim – Az.: 23 AktE 25/10 (2) / OLG Karlsruhe – 12 W 21/23
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 14.10.2025:
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 8. Mai 2025:
1. Die Beschwerden der Antragsteller zu 1) – 4), zu 18), zu 28) – 30), zu 38) – 44), zu 65), zu 67) – 71), zu 73) und 74), zu 80) und 81) gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 13.10.2022, Az. 23 AktE 25/10 (2), werden zurückgewiesen.
2. Die Antragsgegnerin trägt die im Beschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten einschließlich der Kosten des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.