ISIN: DE000A1E8NW9 / WKN: A1E8NW
Aus der im elektronischen Bundesanzeiger am 19.12.2014 bekannt gemachten Einladung für die außerordentlihce Hauptversammlung am 19.12.2014:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Die auf den Namen lautenden Stammaktien der übrigen Aktionäre der ADC African Development Corporation AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der Atlas Mara Beteiligungs AG mit Sitz in Düsseldorf zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 9,36 je auf den Namen lautende Stammaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital je Aktie von EUR 1,00 auf die Hauptaktionärin übertragen.
b)
Die von der ADC African Development Corporation AG mit Sitz in Frankfurt am Main ausgegebenen Optionsscheine, die noch nicht der Hauptaktionärin gehören (ISIN DE000A1PGNY4 soweit noch mit einer Schuldverschreibung verbunden; ISIN DE000A1PGN03 soweit bereits von der Schuldverschreibung getrennt) werden gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der Atlas Mara Beteiligungs AG mit Sitz in Düsseldorf zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 0,01 je Optionsschein auf die Hauptaktionärin übertragen.
Die Unterlagen nach § 327c Abs. 3 AktG können nur über die Gesellschaft bezogen werden.