ISIN: DE 0005103006 / WKN: 510300
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 29.11.2022:
Am 18. Oktober 2022 hat der Vorstand der ADVA Optical Networking SE („ ADVA “) öffentlich gemacht, dass ein endgültiger Entwurf eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit ADVA als beherrschtem Unternehmen und Adtran Holdings, Inc. („ Adtran Holdings “) ) als herrschendes Unternehmen und erstellt worden war. Darin enthalten war eine Barabfindung gem. § 305 AktG in Höhe von EUR 17,21 je ADVA-Aktie und einer jährlich wiederkehrenden Ausgleichszahlung gem . 304 AktG in Höhe von 0,59 EUR brutto bzw. 0,52 EUR netto je Aktie und Geschäftsjahr der ADVA. Diesen Beträgen wurde ein gerundeter risiko- und laufzeitäquivalenter Verrentungszinssatz zugrunde gelegt von 3,0 %. In der Mitteilung wurde darauf hingewiesen, dass mögliche Änderungen im Zinsumfeld zu leichten Erhöhungen der jährlich wiederkehrenden Ausgleichszahlung führen könnten. Die Parteien hatten konkrete Beträge für Rentenzinssätze in einer Bandbreite zwischen 3,25–5,5 % vereinbart. Die Einzelheiten ergeben sich aus der am 24. Oktober 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung von ADVA. Nach dem heutigen Treffen mit dem Bewertungsexperten PVT Financial Advisors SE geht der Vorstand von ADVA davon aus, dass der Rentenzinssatz zum 30. November 2022 unverändert bei 3,0 % bleiben wird.
Die außerordentliche Hauptversammlung wird daher über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags beschließen, dessen § 2 Abs. 4 abs. 2 sieht eine jährlich wiederkehrende Ausgleichszahlung in Höhe von 0,59 EUR brutto bzw. 0,52 EUR netto (nach Abzug laufender Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie und Geschäftsjahr der ADVA vor. Die Barausgleichszahlung, deren Höhe die Parteien von einer Änderung des Rentenzinssatzes unberührt lassen wollten, beträgt weiterhin 17,21 Euro. (…)