ISIN: DE 0005103006 / WKN: 510300
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 01.12.2022:
Die gestrige außerordentliche Hauptversammlung der ADVA Optical Networking SE („ADVA”) hat dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags („Vertrag“) zwischen der Adtran Holdings, Inc., („Adtran Holdings“) als herrschendem Unternehmen und der ADVA als beherrschtem Unternehmen mit einer Mehrheit von 98,04 % aller abgegebenen Stimmrechte zugestimmt.
Der Vertrag sieht für alle außenstehenden Aktionäre der ADVA eine jährliche Ausgleichszahlung gem. § 304 AktG in Höhe von EUR 0,59 brutto je Aktie und volles Geschäftsjahr der ADVA vor (bei derzeitiger Besteuerung entspricht dies EUR 0,52 netto). Alternativ besteht für alle außenstehenden Aktionäre die Möglichkeit ihre ADVA-Aktien gegen eine Barabfindung gem. § 305 AktG in Höhe von EUR 17,21 an die Adtran Holdings zu übertragen.
Der Vertragsschluss ist ein wichtiger Schritt, die Zusammenarbeit zwischen der ADVA und Adtran Holdings, die mit dem Abschluss des Business Combination Agreements (Zusammenschlussvereinbarung) am 30. August 2021 begonnen hat, zu vertiefen. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der ADVA. Frühestens wird der Vertrag jedoch zu Beginn des am 1. Januar 2023 beginnenden Geschäftsjahres von ADVA wirksam. (…)