ISIN: DE000A12UK40 / WKN: A12UK4
Aus der Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger vom 09.04.2019:
- Die HCS Holding AG, Bayreuth, („HCS“) und die AGO AG Energie + Anlagen, Kulmbach, („AGO“) haben am 18. Dezember 2018 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der AGO erfolgen soll.
- Die außerordentliche Hauptversammlung der AGO vom 31. Januar 2019 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AGO auf die Hauptaktionärin HCS gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.
- Der Übertragungsbeschluss wurde gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am 5. April 2019 in das Handelsregister der AGO beim Amtsgericht Bayreuth unter HRB 4419 eingetragen. Die Verschmelzung wurde am 5. April 2019 in das Handelsregister der HCS beim Amtsgericht Bayreuth unter HRB 6813 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der AGO sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der HCS sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der AGO in das Eigentum der HCS übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden und die (alte) AGO AG Energie + Anlagen als übertragender Rechtsträger erloschen. Ferner ist mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung die HCS in „AGO AG Energie + Anlagen“ umfirmiert worden.
- Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der AGO eine von der HCS zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 3,03 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der AGO (ISIN DE000A12UK40).(…)