ISIN: DE000A1EWZH4 / WKN: A1EWZH
Aus der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 10.08.2016:
TAGESORDNUNG
6) Beschlussfassung über den Verschmelzungsvertrag mit der Agroinvest Romania AG und der Agroinvest Plus AG, jeweils mit Sitz in Traunreut
Die Vorstände der Gesellschaft und der Agroinvest Romania AG als übertragende Unternehmen haben am 28.06.2016 den Entwurf eines Verschmelzungsvertrags mit der Agroinvest Plus AG (jeweils mit Sitz in Traunreut) als übernehmende Gesellschaft aufgestellt und beabsichtigen, diesen im Falle der Zustimmung der Hauptversammlungen der drei beteiligten Gesellschaften abzuschließen. Dieser Vertrag ist der Einladung als Entwurf beigefügt. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde dem Handelsregister gem. § 61 UmwG am 29.06.2016 eingereicht.
(…)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Entwurf des Verschmelzungsvertrages zuzustimmen.
Aus dem Entwurf des Verschmelzungsvertrages:
(…)
a) für die Agrar Invest Romania AG, Traunreut („AIR“ oder „Übertragende Gesellschaft zu 1“)
b) für die Agroinvest Romania AG, Traunreut („AIRO“ oder „Übertragende Gesellschaft zu 2“)
c) für die Agroinvest Plus AG, Traunreut („AIP“ oder „Übernehmende Gesellschaft“, AIR, AIRO und AIP gemeinsam die „Gesellschaften“)
(…)
3. Gegenleistung, Umtauschverhältnis, Kapitalmaßnahmen; Treuhänder
3.1 Die Übernehmende Gesellschaft gewährt mit Wirksamwerden der Verschmelzung den Aktionären der Übertragenden Gesellschaften als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens der Übertragenden Gesellschaften kostenfrei Aktien an der Übernehmenden Gesellschaft in folgendem Umtauschverhältnis:
a) Die Aktionäre der AIR erhalten für jede Stückaktie an der AIR (rechnerischer Anteil am Grundkapital von je 1 EUR) 0,0094 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Übernehmenden Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1 EUR mit Gewinnberechtigung ab dem 01.01.2016.
b) Die Aktionäre der AIRO erhalten für jede Stückaktie an der AIRO (rechnerischer Anteil am Grundkapital von je 1 EUR) 1,8378 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Übernehmenden Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1 EUR mit Gewinnberechtigung ab dem 01.01.2016.
Eine bare Zuzahlung wird nicht gewährt.
(…)