ISIN: DE000A1EWZH4 / WKN: A1EWZH
Aus der Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger vom 13.01.2017:
1. Eintragung der Verschmelzung
Die Agrar Invest Romania AG, Traunreut, und die Agroinvest Romania AG, Traunreut, als übertragende Rechtsträger sowie die Agroinvest Plus AG, Traunreut, als übernehmender Rechtsträger haben am 10. August 2016 einen notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 UmwG abgeschlossen, mit dem die Agrar Invest Romania AG und die Agroinvest Romania AG jeweils ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Agroinvest Plus AG gegen Gewährung von Aktien der Agroinvest Plus AG übertragen. Die ordentlichen Hauptversammlungen der Agrar Invest Romania AG und der Agroinvest Romania AG sowie der Agroinvest Plus AG haben jeweils am 10. August 2016 dem Verschmelzungsvertrag zugestimmt.
(…)
Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übertragenen Gesellschaften sowie der übernehmenden Gesellschaft, jeweils beim Amtsgericht Traunstein und jeweils am 28. September 2016, sind die übertragenden Gesellschaften erloschen; ihre Aktionäre sind seitdem Aktionäre der Agroinvest Plus AG.
2. Umtauschverhältnisse
Nach § 3 des Verschmelzungsvertrages erhalten
a) die Aktionäre der ehemaligen Agrar Invest Romania AG gegen Löschung je einer (1) girosammelverwahrten Inhaber-Stückaktie der ehemaligen Agrar Invest Romania AG mit einem anteiligen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 EUR 0,0094 Inhaber-Stückaktien der Agroinvest Plus AG mit einem anteiligen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 EUR
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Eine bare Zuzahlung wird nicht gewährt.
Der Anspruch der Aktionäre der Agroinvest Plus AG auf Verbriefung ihrer Anteile ist gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 der Satzung ausgeschlossen. Das Grundkapital der Agroinvest Plus AG ist in vollem Umfang durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist.
Die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses ist durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer Creutzmann & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Landau, geprüft und bestätigt worden.
Für den Fall, dass in einem Spruchverfahren nach Spruchverfahrensgesetz („SpruchG“) eine Verbesserung des Umtauschverhältnisses für Aktionäre der ehemaligen Agrar Invest Romania AG durch eine bare Zuzahlung rechtskräftig festgesetzt wird, wirkt diese Entscheidung nach § 13 Satz 2 SpruchG für und gegen alle Aktionäre der ehemaligen Agrar Invest Romania AG. Dies bedeutet, dass auch diejenigen Aktionäre der ehemaligen Agrar Invest Romania AG, die keinen Antrag gestellt haben, die gerichtlich festgesetzte bare Zuzahlung erhalten. Für den Fall, dass sich die Agroinvest Plus AG gegenüber einem Aktionär der ehemaligen Agrar Invest Romania AG in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich zu einer baren Zuzahlung verpflichtet, wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen eine entsprechende Zuzahlung auch allen anderen Aktionären der ehemaligen Agrar Invest Romania AG gewährt. Dieser Absatz gilt entsprechend für die Aktionäre der ehemaligen Agroinvest Romania AG in Ansehung ihrer Aktien an der ehemaligen Agroinvest Romania AG.
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