ISIN: DE0005019004, DE0005019038 / WKN: 501900, 501903
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 21.07.2022:
TAGESORDNUNG
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der AGROB Immobilien AG und der RFR InvestCo 1 GmbH
Ausgleichszahlung
RFR InvestCo verpflichtet sich, den außenstehenden Aktionären der AGROB ab dem Geschäftsjahr von AGROB, für das der Anspruch auf Gewinnabführung der RFR InvestCo gemäß Ziffer 2 wirksam wird, für die Dauer dieses Vertrags eine wiederkehrende Geldleistung („Ausgleichszahlung“) zu zahlen.4.2 Die Ausgleichszahlung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr von AGROB für jede Stammaktie der AGROB mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von AGROB von EUR 3,00 (jeweils eine „AGROB-Stammaktie“) brutto EUR 1,47 („Bruttoausgleichsbetrag Stammaktie“), abzüglich eines Betrages für die Körperschaftssteuer sowie den Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags gelangen auf den anteiligen Bruttoausgleichsbetrag Stammaktie von EUR 1,47, der sich in voller Höhe auf die mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinne der AGROB bezieht, 15 % Körperschaftsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag, d.h. EUR 0,23, zum Abzug. Hieraus ergibt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags nach kaufmännischer Rundung auf einen vollen Cent-Betrag eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 1,24 je AGROB-Stammaktie für ein volles Geschäftsjahr von AGROB.
Für jede stimmrechtslose Vorzugsaktie von AGROB mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der AGROB von EUR 3,00 (jeweils eine „AGROB-Vorzugsaktie“) beträgt die Ausgleichszahlung für jedes volle Geschäftsjahr von AGROB brutto EUR 1,53 („Bruttoausgleichsbetrag Vorzugsaktie“), abzüglich eines Betrages für die Körperschaftssteuer sowie den Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags gelangen auf den Bruttoausgleichsbetrag Vorzugsaktie von EUR 1,53 je AGROB-Vorzugsaktie, der sich in voller Höhe auf die mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinne der AGROB bezieht, 15 % Körperschaftsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag, d.h. EUR 0,24, zum Abzug. Hieraus ergibt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags nach kaufmännischer Rundung auf einen vollen Cent-Betrag eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 1,29 je AGROB-Vorzugsaktie für ein volles Geschäftsjahr von AGROB.
Barabfindung
RFR InvestCo verpflichtet sich, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs von AGROB dessen AGROB-Aktien gegen eine Barabfindung von EUR 40,12 je AGROB-Stammaktie und eine Barabfindung von EUR 39,22 je AGROB-Vorzugsaktie zu erwerben. (…)