ISIN: DE0005019004 (Stammaktien) / DE0005019038 (Vorzugsaktien)
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 11.07.2022:
Der AGROB Immobilien AG („AGROB“) wurde heute von ihrer Mehrheitsaktionärin RFR InvestCo 1 GmbH („RFR“) mitgeteilt, dass sie im Rahmen des aktuell in Verhandlung befindlichen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen den Parteien einen angemessenen Abfindungsbetrag nach § 305 AktG in Höhe von EUR 40,12 je AGROB-Stammaktie und in Höhe von EUR 39,22 je AGROB-Vorzugsaktie vorschlägt. Des Weiteren schlägt die RFR eine Ausgleichszahlung nach § 304 AktG in Höhe von EUR 1,47 je AGROB-Stammaktie (Bruttogewinnanteil je AGROB-Stammaktie) und in Höhe von EUR 1,53 je AGROB-Vorzugsaktie (Bruttogewinnanteil je AGROB-Vorzugsaktie), jeweils abzüglich der von der AGROB darauf zu entrichtenden Körperschaftssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) vor. Auf der Basis des derzeitigen Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) ergibt sich damit eine Ausgleichszahlung von EUR 1,24 je AGROB-Stammaktie und EUR 1,29 je AGROB-Vorzugsaktie. Sämtliche Vorschläge stehen unter dem Vorbehalt der noch nicht abgeschlossenen Prüfung durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer. (…)
Vorstand und Aufsichtsrat der AGROB werden voraussichtlich am 15. Juli 2022 über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und die darin festgelegte Höhe von Abfindung und Ausgleichszahlung nach Vorlage des Berichts des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers entscheiden und das Ergebnis anschließend veröffentlichen. Im Anschluss wäre dann zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einzuladen, die über die Zustimmung zum Vertrag entscheiden soll. Die Hauptversammlung soll am 30. August 2022 stattfinden.