ISIN: DE0005019004, DE0005019038 / WKN: 501900, 501903 – LG München I / Az.: 5 HK O 14351/22 e
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 06.02.2025:
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren vor dem Landgericht München I (Az.: 5 HK O 14351/22 e) über die Bestimmung des Ausgleichs und der Abfindung der außenstehenden Aktionäre der AGROB Immobilien AG gibt die Antragsgegnerin, die RFR InvestCo 1 GmbH, den Inhalt des am 23.12.2024 gerichtlich festgestellten Vergleichs bekannt. Die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I hat am 23.12.2024 beschlossen: (…)
Vergleich:
I.1. Die gemäß § 5 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 15.07.2022 auf € 40,12 je Stammaktie und auf € 39,22 je Vorzugsaktie festgesetzte Barabfindung wird im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB) – für alle außenstehenden Aktionäre der AGROB Immobilien AG im Sinne von § 305 AktG um € 0,88 je Stammaktie und um € 0,78 je Vorzugsaktie („Erhöhungsbetrag Abfindung“) erhöht auf nunmehr € 41,00 je Stammaktie und auf € 40,00 je Vorzugsaktie („Erhöhte Barabfindung“).
2. Die gemäß § 4 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 15.07.2022 auf € 1,47 je Stammaktie und auf € 1,53 je Vorzugsaktie festgesetzte Ausgleichszahlung wird – ebenfalls im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB) – für alle außenstehenden Aktionäre der AGROB Immobilien AG im Sinne von § 304 AktG um € 0,09 je Stammaktie und um € 0,03 je Vorzugsaktie („Erhöhungsbetrag Ausgleich“) erhöht auf nunmehr einheitlich € 1,56 brutto je Stamm- und je Vorzugsaktie („Erhöhte Ausgleichszahlung“).
3. Die Erhöhte Barabfindung sowie die Erhöhte Ausgleichszahlung wird unter Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen seit dem Tag der Hauptversammlung, also ab dem 30.08.2022 (erster Tag des Zinslaufs), mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins gemäß § 247 BGB verzinst. (…)