ISIN: DE000A12UQA4 / WKN: A12UQA
Aus der Einladung der Gesellschaft zur Hauptversammlung am 23.08.2017:
TAGESORDNUNG
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5) Beschlussfassung über den Verschmelzungsplan für die grenzüberschreitende Verschmelzung der Agroinvest Plus AG als übertragende Gesellschaft auf die AGRARINVEST AG, Balzers, Fürstentum Liechtenstein als übernehmende Gesellschaft („Verschmelzungsplan“) zur Gründung der AGRARINVEST SE, Balzers, Fürstentum Liechtenstein
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Entwurf des Verschmelzungsplans vom 28. Juni 2017 zwischen der Agroinvest Plus AG und der AGRARINVEST AG, einer Aktiengesellschaft nach liechtensteinischem Recht zur Gründung der AGRARINVEST SE, Balzers, Fürstentum Liechtenstein gem. Art. 23 Abs. 1, Art. 18 SE-VO, §§ 13 Abs. 1, 65 Abs. 1 UmwG zuzustimmen.
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6. Gegenleistung; Umtauschverhältnis; Gewinnberechtigung
6.1 Die Übernehmende Gesellschaft gewährt mit Wirksamwerden der Verschmelzung den Aktionären der Übertragenden Gesellschaft als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens der Übertragenden Gesellschaft kostenfrei Aktien an der Übernehmenden Gesellschaft in folgendem Umtauschverhältnis: Die Aktionäre der AIP erhalten für jede Stückaktie an der AIP (rechnerischer Anteil am Grundkapital von je 1 EUR) eine (1) auf den Namen lautende Aktie der AIV SE mit einem Nennbetrag von je 1 EUR.
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