ISIN: DE000A12UQA4 / WKN: A12UQA – LG München I – Az.: 5 HK O 1266/18
Aus der Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger vom 29.11.2018:
Wir geben bekannt, dass das beim Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 5 HK O 1266/18 geführte Spruchverfahren der ehemaligen Aktionäre der Agroinvest Plus AG (im Folgenden: „AIP“) gegen die Agrarinvest SE (im Folgenden: „Antragsgegnerin“) in Zusammenhang mit der Verschmelzung der AIP auf die Antragsgegnerin durch Abschluss eines Prozessvergleichs beendet worden ist, an dem beteiligt sind: (…)
1. Nachbesserung des Erwerbsangebots
1.1 Die Beklagte verpflichtet sich unwiderruflich, innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten beginnend mit dem Wirksamwerden dieses Vergleichs, den ehemaligen Aktionären der AIP, die gegen den Beschluss der Hauptversammlung der AIP zur Zustimmung zum Verschmelzungsplan Widerspruch zur Niederschrift erklärt haben („Berechtigte“), gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO i.V.m. § 7 SEAG ein erneutes Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 170,00 je Aktie zu unterbreiten („Erhöhter Abfindungsbetrag“). Verglichen mit der ursprünglich angebotenen Barabfindung von EUR 135,94, bedeutet dies eine Erhöhung um 34,06 EUR je Aktie („Erhöhungsbetrag“).
1.2 Die gesetzliche Verzinsung gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO i.V.m. § 7 Abs. 2 SEAG i.V.m. § 247 BGB ist bei der Bemessung des Erhöhungsbetrags bereits berücksichtigt und mit diesem abgegolten, so dass der Erhöhte Abfindungsbetrag nicht zu verzinsen ist. (…)