Aus der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 16.11.2016:
I. Tagesordnung der Hauptversammlung
1. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ergebnisabführungsvertrag der Gesellschaft mit der DEUTSCHE PROJEKT-UNION Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die DEUTSCHE PROJEKT-UNION Gesellschaft mit beschränkter Haftung („DPU“) mit Sitz in Essen als herrschendes Unternehmen und die AHT GROUP AG mit Sitz in Essen als abhängiges Unternehmen haben am 15. September 2016 einen Ergebnisabführungsvertrag gem. § 291 Abs. 1 AktG geschlossen.
(…)
Dem am 15. September 2016 abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen und der DEUTSCHE-PROJEKT-UNION Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Essen als herrschendem Unternehmen wird zugestimmt.