ISIN DE0006344211 / WKN 634 421
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 11. Juni 2013:
- Am 9. November 2013 haben die AIG Century GmbH & Co. KGaA (hiernach als „AIG Century“ bezeichnet) und die AIRE GmbH & Co. KGaA (hiernach als „AIRE“ bezeichnet) einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die AIRE ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. 78 UmwG auf die AIG Century überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Da die Verschmelzung als Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewähr erfolgen soll, enthält der Verschmelzungsvertrag u.a. die Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2, 78 UmwG, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AIRE als übertragender Gesellschaft erfolgen soll.
- Die außerordentliche Hauptversammlung der AIRE vom 19. Dezember 2012 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die AIG Century, gemäß §§ 62 Abs. 5, 78 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen.
- Der Übertragungsbeschluss ist am 13. März 2013 in das Handelsregister der AIRE Amtsgericht Frankfurt, (HRB 54695) eingetragen worden mit dem Vermerk, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der AIG Century wirksam werde.
- Am 7. Juni 2013 ist sodann die Verschmelzung in das Handelsregister der AIG Century beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 92579) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der AIRE auf die AIG Century übergegangen und gleichzeitig die Verschmelzung wirksam geworden.
- Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der AIG Century zu zahlende Barabfindung i.H. von € 19,75 je Stückaktie der AIRE.