Aus der Eintragung im Handelsregister am 02.06.2017:
Die Hauptverversammlung vom 30.03.2017 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf das Land Schleswig-Holstein als Hauptaktionär gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen.
Veröffentlicht von Martin Weimann
Aus der Eintragung im Handelsregister am 02.06.2017:
Die Hauptverversammlung vom 30.03.2017 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf das Land Schleswig-Holstein als Hauptaktionär gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen.
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