Aus der Einladung zur Hauptversammlung am 30.03.2017:
EINZIGER TAGESORDNUNGSPUNKT
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AKN Eisenbahn Aktiengesellschaft mit Sitz in Kaltenkirchen auf das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Finanzministerium, als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem. §§ 327a ff Aktiengesetz.
(…)
Vorstand und Aufsichtsrat der AKN Eisenbahn Aktiengesellschaft schlagen daher vor, auf Verlangen des Landes Schleswig-Holstein den folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der AKN Eisenbahn Aktiengesellschaft mit Sitz in Kaltenkirchen werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 498,41 für je eine auf den Nennbetrag von EUR 52,00 lautende Aktie der AKN Eisenbahn Aktiengesellschaft auf das Land Schleswig-Holstein als Hauptaktionär der AKN Eisenbahn Aktiengesellschaft übertragen.