Az.: 39 O 50/10 [AktE] – LG Düsseldorf
Aus dem Beschluss des Landgerichts vom 12.08.2020:
In dem Spruchverfahrenzur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Altana AG (…) hat die 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf am 12.08.2020 (…) beschlossen:
Die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Altana AG auf die Hauptaktionärin wird auf 17,33 Euro je Stückaktie festgesetzt. (…)