Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 06.12.2019:
Im Wege der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) durch Verschmelzung zur Aufnahme ohne Liquidation gemäß Art. 17 Abs. 2 lit. a) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachfolgend auch „SE-VO“), soll die Alwine Zwei Beteiligungen AG, Wien, Österreich, auf die Röchling Medical AG, Köln, verschmolzen werden und die Röchling Medical AG die Rechtsform einer SE annehmen. Deshalb werden die folgenden Angaben bekannt gemacht:
In den Geschäftsräumen der Röchling Medical AG, Röchlingstr. 1, 49733 Haren (Ems) (Vorstandsbüro), können vom Aktionär während der üblichen Geschäftszeiten der Verschmelzungsplan sowie – soweit vorhanden – die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Röchling Medical AG sowie der Alwine Zwei Beteiligungen AG eingesehen werden.
Auf Verlangen wird dem Aktionär der Röchling Medical AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der oben genannten Unterlagen erteilt.
Über die Zustimmung zur Verschmelzung ist in der Hauptversammlung der Röchling Medical AG Beschluss zu fassen. (…)