ISIN: DE0005213508 / WKN: 521350
1. Aus der Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 18. September 2014:
Vorstand und Aufsichtsrat der Analytik Jena AG beschließen Antrag auf Delisting der Analytik-Jena-Aktie – Ausübung von Call-Optionen durch Hauptaktionär
- Der Aufsichtsrat der Analytik Jena AG hat heute dem Beschluss des Vorstands zugestimmt, bei der Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt, einschließlich der aktuellen Notierung im Prime Standard, zu stellen.
- Die derzeit bestehenden Notierungen der Aktien im Freiverkehrshandel der Börsen Stuttgart, München, Hannover, Düsseldorf, Berlin/Bremen und Hamburg werden hiervon nicht berührt.
- Der Hauptaktionär der Gesellschaft, die Endress+Hauser (Deutschland) AG & Co. KG hat zudem im Rahmen der heutigen Aufsichtsratssitzung und unmittelbar vor der vorstehend genannten Beschlussfassung Erklärungen zur Ausübung der Call-Optionen zum Erwerb der insgesamt 2.109.633 Aktien (27,56 % des Grundkapitals und der Stimmrechte) der beiden weiteren Großaktionäre, Herrn Klaus Berka und der Thüringer Industriebeteiligungs-GmbH & Co. KG, gemäß der Optionsvereinbarung vom 14. November 2013 überreicht, jeweils aufschiebend
bedingt auf den Eintritt des 1. Oktober 2014, 0.00 Uhr. Mit dem Eintritt der
Bedingung wird sich die Beteiligung des Hauptaktionärs auf rund 82,22 % des
Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft belaufen. - Durch den angestrebten Rückzug der Analytik Jena AG vom regulierten Markt ist eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten. Aus Sicht des Vorstands ergeben sich aus der Börsennotierung keine signifikanten Vorteile für die Gesellschaft mehr; insbesondere ist die Gesellschaft aufgrund der gesicherten Finanzierung durch ihren nicht
börsennotierten Großaktionär Endress+Hauser (Deutschland) AG & Co. KG nicht auf die Möglichkeit der Kapitalaufnahme an der Börse angewiesen. Ein späteres Delisting war bereits vom Großaktionär in seinem Pflichtangebot am 31. Oktober 2013 als angestrebte Maßnahme enthalten. - Der Schutz der Anleger im Streubesitz wird
- neben den fortbestehenden Freiverkehrsnotierungen dadurch sichergestellt,
- dass der Widerruf der Zulassung nicht sofort wirksam werden soll, sondern nach § 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO FWB erst nach der Maximalfrist von sechs Monaten nach seiner Veröffentlichung durch die Börsengeschäftsführung.
- Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, im Sinne des Schutzes der Minderheitsaktionäre keine Verkürzung der Sechsmonatsfrist gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 BörsO FWB zu beantragen.
2. Aus der Mitteilung der Gesellschaft vom 26. September 2014:
- Die Frankfurter Wertpapierbörse hat mit Beschluss vom 26. September 2014 dem Antrag des Vorstands auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Analytik Jena AG zum regulierten Markt, einschließlich der aktuellen Notierung im Prime Standard erwartungsgemäß stattgegeben. Der Widerruf wird mit Ablauf des 26. März 2015 wirksam.
- Ab dem 26. März 2015 werden die Aktien der Analytik Jena AG nicht mehr im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Notierungen im Freiverkehr der Börsen in Stuttgart, München, Hannover, Düsseldorf, Berlin/Bremen und Hamburg werden davon nicht berührt.