ISIN: DE0005213508 / WKN: 52135
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 04.04.2016:
- Die außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena Aktiengesellschaft („Analytik Jena AG“) vom 23. Februar 2016 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Endress+Hauser (Deutschland) AG+Co. KG, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
- Der Übertragungsbeschluss ist am 30. März 2016 in das Handelsregister der Analytik Jena AG beim Amtsgericht Jena (HRB 200027) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Analytik Jena AG auf die Endress+Hauser (Deutschland) AG+Co. KG übergegangen.
- Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Endress+Hauser (Deutschland) AG+Co. KG zu zahlende Barabfindung i.H. von € 13,68 je Stückaktie der Analytik Jena AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Gera ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.
- Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Analytik Jena AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
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