ISIN: DE000A2AADD2 / WKN: A2AADD
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 27.05.2020:
Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass Aktionäre gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung der innogy SE am 4. März 2020 gefassten Beschluss („Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 5 UmwG i. V. m. §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)“) Anfechtungsklagen, hilfsweise Nichtigkeitsklagen und äußerst hilfsweise Beschlussfeststellungsklagen, vor dem Landgericht Dortmund erhoben haben, die dort unter den Aktenzeichen 18 O 16/20 und 18 O 15/20 rechtshängig sind bzw. waren. (…)