ISIN: DE000A1RFGW0 / WKN: A1RFGW
Aus der Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger vom 17.03.2017:
- Die ordentliche Hauptversammlung der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG („nachfolgend „AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG“), vom 15. Dezember 2016 hat die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Thelen Holding GmbH, Essen (nachfolgend „Thelen Holding GmbH“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
- Der Übertragungsbeschluss wurde am 24.02.2017 in das Handelsregister der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG beim Amtsgericht Essen (HRB 20779) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister sind kraft Gesetzes alle auf den Inhaber lautenden Stückaktien („Aktien“) der Minderheitsaktionäre der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG in das Eigentum der Thelen Holding GmbH übergegangen. Die in den Depots von Minderheitsaktionären noch verbuchten Aktien der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG verbriefen nur noch die Barabfindungsansprüche.
- Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG eine von der Thelen Holding GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 0,60 für je eine Aktie der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00.
- (…)
- Die Auszahlung der Barabfindung an die ehemaligen Aktionäre der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister durch die Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, über die jeweilige Depotbank. (…)