vormals: aleo solar Aktiengesellschaft i.L.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 10.11.2015:
- Die Hauptversammlung der OnVista AG, Köln, vom 11. Juni 2015 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Boursorama S.A, 92100 Boulogne-Billancourt, Frankreich, gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 3,01 je Stückaktie der OnVista AG gemäß den §§ 327 a ff. AktG beschlossen.
- Der Übertragungsbeschluss wurde am 30. Juli 2015 in das Handelsregister der OnVista AG beim Amtsgericht Köln (HRB 32470) eingetragen.
- Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der OnVista AG in das Eigentum der Hauptaktionärin übergegangen.
- Beim Landgericht Köln sind zum Aktenzeichen 82 O 107/15 (führendes Verfahren) Anträge gemäß § 327 f Aktiengesetz in Verbindung mit § 1 Nr. 3 Spruchverfahrensgesetz eingegangen.
- Zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Spruchverfahrensgesetz ist bestellt worden:
Rechtsanwalt Dr. Klocke
Klocke & Linkens Rechtsanwälte
Theodor-Heuss-Ring 20
50668 Köln