ISIN: DE000CMBT111 / WKN: CMBT11
Aus der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 23.06.2016:
Tagesordnung
6. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Atevia AG auf die CINETIC Gesellschaft zur Entwicklung und Vertrieb von Medientechnik mbH mit Sitz in Karlsruhe (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem. §§ 327a ff. Aktiengesetz (AktG)
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Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Atevia AG schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Atevia AG (Minderheitsaktionäre) werden entsprechend dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327 a ff. AktG gegen Gewährung einer von der CINETIC Gesellschaft zur Entwicklung und Vertrieb von Medientechnik mbH mit Sitz in Karlsruhe zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 7,13 pro Stückaktie auf die CINETIC Gesellschaft zur Entwicklung und Vertrieb von Medientechnik mbH mit Sitz in Karlsruhe (Hauptaktionärin) übertragen.“
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