AG München I – Az.: 5 HK O 15162/20
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 10.08.2021:
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der AUDI AG anhängig. Antragsgegnerin ist die Volkswagen AG. Zur gemeinsamen Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt: (…)