ISIN: DE000A0D6612 / WKN: A0D661
Aus der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 19.01.2015 im elektronischen Bundesanzeiger am 04.12.2014:
Vorstand und Aufsichtsrat der Augusta AG schlagen vor, gemäß dem Verlangen der TKH AG folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Augusta Technologie Aktiengesellschaft mit Sitz in München werden gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit § 327a Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der TKH Technologie Deutschland AG mit Sitz in Nettetal (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 30,49 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Augusta Technologie Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Die Unterlagen nach § 327c Abs. 3 AktG können über die Homepage der Gesellschaft bezogen werden.