Aus der Mitteilung der Gesellschaft:
- In der ordentlichen Generalversammlung der Aurea Software GmbH am 23. Juni 2016 haben die anwesenden bzw. vertretenen Gesellschafter mit der erforderlichen Mehrheit die Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile der Minderheitsgesellschafter auf die Hauptgesellschafterin Aurea Software FZ-LLC gegen Leistung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 1 ff des Bundesgesetzes über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern beschlossen.
- Mit der Eintragung des Beschlusses über den Gesellschafterausschluss in das Firmenbuch gehen alle Anteile der Minderheitsgesellschafter ex lege auf Aurea Software FZ-LLC als Hauptgesellschafterin über. Die Minderheitsgesellschafter verlieren mit der Eintragung des Beschlusses die Mitgliedschaft in der Gesellschaft.
- Die Barabfindung für die ausgeschlossenen Minderheitsgesellschafter wurde mit EUR 3,– für jede Beteiligung von EUR 1,– am Stammkapital der Aurea Software GmbH festgesetzt.
- Unter der Bedingung, dass kein ausgeschlossener Minderheitsgesellschafter eine Klage auf Anfechtung oder Nichtigerklärung dieses Generalversammlungsbeschlusses erhebt oder die Einleitung eines Barabfindungsüberprüfungsverfahrens gemäß § 6 GesAusG beantragt, bietet die Hauptgesellschafterin an, den Abfindungsbetrag freiwillig auf EUR 3,37 für jede übernommene Stammeinlage in Höhe von EUR 1,– zu erhöhen (dies entspricht dem im Zuge der Umwandlung der Rechtsform angebotenen Barabfindungspreis von EUR 3,37/Aktie).
- Alle Gesellschafter, die bislang noch kein ausgefülltes Auszahlungsformular übermittelt haben, werden dringend gebeten, das hier abrufbare Formular gemeinsam mit einer Depot- oder Ausbuchungsbestätigung zum Nachweis der Gesellschafterstellung ausgefüllt und unterschrieben bis Ende Juli an katrin.stauber@wolftheiss.com oder postalisch an folgende Adresse zu übermitteln:
WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG
zH Mag. Katrin Stauber
Schubertring 6
1010 Wien
Österreich