ISIN: DE000A168114 / WKN: A16811
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 13.08.2018:
(…) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 03.08.2018 Herrn Jörn Reinecke (‚Antragsteller zu 1‘), die SUPERIOR Beteiligungen AG, Hamburg (‚Antragstellerin zu 2‘), sowie die RSI Societas GmbH, Hamburg (‚Antragstellerin zu 3‘; gemeinsam die ‚Antragsteller‘) von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung, der Übermittlung einer Angebotsunterlage an die BaFin und der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der Aves One AG befreit.
Der Tenor des Befreiungsbescheids der BaFin lautet wie folgt:
Die Antragsteller werden gemäß § 37 Abs. 1 Var. 1 und Var. 2 WpÜG im Hinblick auf den mit Eintragung der Kapitalerhöhung am 25.08.2017 erfolgten unmittelbaren Erwerb von 2.835.442 Aktien der Aves One AG, Hamburg (entsprechend rund 21,98% des Grundkapitals und der Stimmrechte) durch die BoxDirect AG, Hamburg, von folgenden Pflichten befreit: (i) die Kontrollerlangung an der Aves One AG, Hamburg, gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG zu veröffentlichen und (ii) gemäß §.35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (folgend ‚BaFin‘) eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen. (…)