ISIN: DE0005088900 / WKN: 508890
Aus der Mitteilung der Gesellschaft vom 26.02.2016:
- Der Vorstand der AVW Immobilien AG hat mit einstimmiger Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse mit zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten (Entry Standard) zu kündigen.
- Die Kündigung wird zeitnah erfolgen. Vorstand und Aufsichtsrat der AVW Immobilien AG gehen aktuell davon aus, dass das Delisting im Zeitraum April/Mai 2016 abgeschlossen und die Einbeziehung damit enden wird.
- Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibt die Notierung aufrechterhalten und ein Handel ist weiterhin möglich.
- „Für unsere Unternehmensentwicklung kommen wir sehr gut ohne das Instrument der Börse aus“, so der Vorstand. Der wirtschaftliche Nutzen der Einbeziehung der Aktien in den Entry Standard rechtfertigt aus Sicht des Vorstands den damit verbundenen Aufwand nicht mehr. Hinzu kommen die anstehenden Änderungen gesetzlicher Vorgaben, welche zu einem weiteren Aufwand und zusätzlichen Kosten führen werden.
- Durch den stabil hohen Aktienanteil der privaten Großaktionäre und den sich daraus ableitenden niedrigen Streubesitz war das Handelsvolumen der Aktie der Gesellschaft in den letzten Jahren nur sehr gering.