LG Köln – Az.: 82 O 135/07
Aus der Bekanntmachung der Allerthal-Werke AG vom 09.08.2019:
Der Allerthal-Werke AG wurde heute die erstinstanzliche Entscheidung im Spruchverfahren betreffend den im Juli 2007 wirksam gewordenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AXA-Konzern AG zugestellt. Im Jahr 2007 hatten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre eine Barabfindung von 144,68 EUR je Stammaktie und 146,24 EUR je Vorzugsaktie der AXA-Konzern AG erhalten. Das Landgericht Köln (LG Köln, Az. 82 O 135/07) hat nunmehr die angemessene Barabfindung mit 177,58 EUR je Stamm- und Vorzugsaktie der AXA-Konzern AG höher festgesetzt.
Auf Basis dieser erstinstanzlichen – nicht rechtskräftigen – Entscheidung im Spruchverfahren ergäbe sich für die Allerthal-Werke AG ein Nachzahlungsanspruch von insgesamt rd. 2,5 Mio. EUR (gerechnet ohne Zinsanspruch), der in voller Höhe ertragswirksam wäre. Aufgrund der derzeitigen steuerlichen Gesetzeslage und bestehender Verlustvorträge bei der Allerthal-Werke AG würde aus diesem Ertrag nur ein geringer Steueraufwand resultieren. (…)
Aus der Bekanntmachung der Scherzer & Co. AG vom 09.08.2019:
Die Scherzer & Co. AG hat heute davon Kenntnis erlangt, dass das Landgericht Köln eine erstinstanzliche Entscheidung im Spruchverfahren betreffend den im Juli 2007 wirksam gewordenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AXA-Konzern AG getroffen hat. (…)
Auf Basis dieser erstinstanzlichen – nicht rechtskräftigen – Entscheidung im Spruchverfahren ergäbe sich für die Scherzer & Co. AG ein Nachzahlungsanspruch (vor Berücksichtigung darauf entfallender Zinsen) von insgesamt mehr als 5 Mio. EUR, der vor Berücksichtigung etwaiger Ertragsteuern in voller Höhe ertragswirksam wäre und den Nettoinventarwert erhöhen würde.
Aus der Bekanntmachung der RM Rheiner Managemant AG vom 09.08.2019:
Die RM Rheiner Management AG hat heute davon Kenntnis erlangt, dass das Landgericht Köln eine erstinstanzliche Entscheidung im Spruchverfahren betreffend den im Juli 2007 wirksam gewordenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AXA-Konzern AG getroffen hat. (…)
Auf Basis dieser erstinstanzlichen – nicht rechtskräftigen – Entscheidung im Spruchverfahren ergäbe sich für die RM Rheiner Management AG ein Nachzahlungsanspruch (vor Berücksichtigung darauf entfallender Zinsen) von insgesamt mehr als 0,9 Mio. EUR, der vor Berücksichtigung etwaiger Ertragsteuern in voller Höhe ertragswirksam wäre und den Nettoinventarwert erhöhen würde.
Aus der Bekanntmachung der Sparta AG vom 09.08.2019:
Der Vorstand der SPARTA AG hat heute aus Berichten erfahren, dass das Landgericht Köln im Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsgesellschafter bei der AXA Konzern AG eine Erhöhung der Barabfindung auf EUR 177,58 je Stamm- und Vorzugsaktie beschlossen haben soll. (…)
Sollte sich die Barabfindung tatsächlich wie vorbezeichnet erhöhen, würde dies bei der SPARTA AG einen Ergebnisbeitrag in Höhe von rund 9 Millionen Euro zuzüglich Zinsen in voraussichtlicher Höhe von rund 5 Millionen Euro, berechnet auf der Grundlage von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 9 Millionen Euro seit Mitte 2007, bedeuten.