ISIN: DE0008410002, DE0008410036 / WKN: 841000, 841003 und LG Köln, Az.: 82 O 135/07
- Im Spruchverfahren zwischen ehemaligen Aktionären der AXA Konzern AG und der AXA S.A. hat der vom Landgericht Köln (2. Kammer für Handelssachen, Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Geoerg Lauber, Az. 82 O 135/07) bestellte Sachverständige, NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH, heute sein am 28. September 2015 erstelltes Gutachten vorgelegt.
- Darin gelangt der Sachverständige zu einem Unternehmenswert in Höhe von 7,425 Mrd. Euro, was 237,74 Euro je Stammaktie bzw. 238,77 Euro je Vorzugsaktie entspricht. Die Antragsgegnerin hatte die Barabfindung für die 732.329 betroffenen Stammaktien von Minderheitsaktionären auf 144,68 Euro und für die 254.271 betroffenen Vorzugsaktien auf 146,24 Euro festgesetzt.
- Der Sachverständige hat auftragsgemäß eine völlige Neubewertung vorgenommen und insbesondere sämtliche Töchterunternehmen einzeln bewertet.
- Die Verfahrensbeteiligten im Spruchverfahren vor dem Landgericht Köln sind nun aufgefordert, innerhalb von zehn Wochen zu dem Gutachten Stellung zu nehmen.