Stammaktien: ISIN DE0008454505 / Wertpapier-Kenn-Nummer 845450
Vorzugsaktien: ISIN DE0008454539 / Wertpapier-Kenn-Nummer 845453
LG Köln 82 O 173/05 und OLG Düsseldorf
Bekanntmachung zur Nachbesserung an die bereits im Rahmen des Gewinnabführungsvertrages 2005 abgefundenen ehemaligen außenstehenden Aktionäre der AXA Versicherung AG
„AXA Versicherung AG Köln:
– ISIN DE0008454505 / Wertpapier-Kenn-Nummer 845 450 (Stammaktien) –
– ISIN DE0008454539 / Wertpapier-Kenn-Nummer 845 453 (Vorzugsaktien) –
Bekanntmachung zur Nachbesserung an die bereits im Rahmen des Gewinnabführungsvertrages 2005 abgefundenen ehemaligen außenstehenden Aktionäre
der AXA Versicherung AG, Köln
(Ergänzung zu der am 25. Januar 2013 im Bundesanzeiger
veröffentlichten Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 1 Spruchverfahrensgesetz)
In dem Spruchverfahren zur gerichtlichen Bestimmung des angemessenen Ausgleichs gemäß § 304 AktG und der angemessenen Barabfindung gemäß § 305 AktG im Zusammenhang mit dem Gewinnabführungsvertrag von 2005 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Köln (Az.: 82 O 173/05) vom 30.03.2011 zurückgewiesen, so dass dieser rechtskräftig geworden ist. Zu den Einzelheiten wird auf die Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 25. Januar 2013 verwiesen.
Hiermit geben wir die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus dem Beschluss des Landgerichts Köln ergebenden Zahlungsansprüche bekannt.
Die nachzahlungsberechtigten ehemaligen außenstehenden Aktionäre der AXA Versicherung AG, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachzahlung – € 18,86 je Stammaktie bzw. von 14,50 je Vorzugsaktie zuzüglich Zinsen hierauf in Höhe von
2 %-Punkte bzw. 5 %-Punkte (ab 01.09.2009) über dem jeweiligen Basiszinssatz für die Zeit ab dem 29.07.2005 – nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.
Diejenigen nachzahlungsberechtigten ehemaligen außenstehenden Aktionäre der AXA Versicherung AG, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis zum 31. Mai 2013 keine Gutschrift der Nachzahlung erhalten haben, werden gebeten, sich schnellstmöglichst an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde.
Nicht nachzahlungsberechtigt sind die ehemaligen außenstehenden Aktionäre der AXA Versicherung AG, die seinerzeit gegen Verzicht auf ihre Ansprüche aus dem Spruchverfahren die erhöhte Barabfindung von € 96,00 je Stamm- bzw. Vorzugsaktie entgegengenommen haben.
Als Abwicklungsstelle fungiert die
Deutsche Bank AG.
Die Entgegennahme der Nachzahlung zzgl. der Abfindungszinsen ist für die nachzahlungsberechtigten ehemaligen außenstehenden Aktionäre der AXA Versicherung AG provisions- und spesenfrei.
Die Nachbesserung und die Zinsen gelangen ohne Abzug von Steuern zur Auszahlung, die Zinsen sind jedoch steuerpflichtig. Die jeweilige steuerrechtliche Behandlung richtet sich nach den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen.
Köln, im Januar 2013
AXA Versicherung AG“
Quelle: elektronischer Bundesanzeiger