ISIN: DE0005169106 / WKN: 516910
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 23.09.2024:
Die ordentliche Hauptversammlung der Bastfaserkontor Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 1461 B, hat am 15. Juli 2024 u. a. die Übertragung der Stammaktien der übrigen Aktionäre der Bastfaserkontor AG („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die AGIB Real Estate S.A. mit Sitz in Luxemburg („Hauptaktionärin“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 19. September 2024 in das Handelsregister der Bastfaserkontor AG beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Bastfaserkontor AG auf die Hauptaktionärin übergegangen. Gemäß § 327 e Absatz 3 AktG verbriefen die von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktienurkunden an der Bastfaserkontor AG daher ab sofort nur noch den Anspruch auf die angemessene Barabfindung.
Nach dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 8.760,00 je auf den Inhaber lautende Stammaktie der Bastfaserkontor AG im Nennwert von EUR 25,00. Die Barabfindung ist von der Veröffentlichung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Bastfaserkontor AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. (…)