ISIN: DE0005170203 / WKN: 17020
Aus der Einladung der Gesellschaft zur Hauptversammlung am 29.11.2019:
TAGESORDNUNG
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1 AktG zwischen der Baumaterialien-Handelsgesellschaft Aktiengesellschaft als abhängigem Unternehmen und der B u. B Süd-Ostbayern Betriebs GmbH als herrschendem Unternehmen
Wesentlicher Inhalt des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1 AktG zwischen der Baumaterialien-Handelsgesellschaft Aktiengesellschaft als abhängigem Unternehmen und der B u. B Süd-Ostbayern Betriebs GmbH als herrschendem Unternehmen ist:
a) Die Baumaterialien-Handelsgesellschaft Aktiengesellschaft unterstellt die Leitung der B u. B Süd-Ostbayern Betriebs GmbH. Die B u. B Süd-Ostbayern Betriebs GmbH ist demgemäß berechtigt, dem Vorstand der Baumaterialien-Handelsgesellschaft Aktiengesellschaft Weisungen zu erteilen.
b) Abführung des ganzen Gewinns und Verlustübernahme aller Jahresfehlbeträge der Baumaterialien-Handelsgesellschaft Aktiengesellschaft an/durch die B u. B Süd-Ostbayern Betriebs GmbH mit Wirkung zum 1. Januar 2020 (betreffend die Gewinnabführung) bzw. ab Eintragung in das Handelsregister der Baumaterialien-Handelsgesellschaft Aktiengesellschaft (betreffend die Verlustübernahme).
c) Garantie eines Ausgleichs der B u. B Süd-Ostbayern Betriebs GmbH gegenüber den außenstehenden Aktionären der Baumaterialien-Handelsgesellschaft Aktiengesellschaft als angemessenen Ausgleich in Höhe des Betrages von EUR 4,80 (netto) für jedes volle Geschäftsjahr und für jede Aktie der Baumaterialien-Handelsgesellschaft Aktiengesellschaft.
d) Der Vertrag wird für eine feste Laufzeit von fünf Jahren ab dem Beginn des zur Zeit der Eintragung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres, mindestens aber bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen. Während dieses Zeitraums kann der Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wird der Vertrag von keiner der Vertragsparteien drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr mit der Maßgabe, dass der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende der jeweiligen Verlängerungsfrist gekündigt werden kann. (…)