Aus der Bekanntmachung im Handelsregister am 08.08.2016:
- Mit der „DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main“, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 45651) wurde am 22./23.02.2016 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 11.05.2016 zugestimmt hat.
- Der zwischen der Gesellschaft und der „DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank“, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 45651) am 21./22.02.2011 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2015 beendet.
- Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.