ISIN: DE0005280002 / WKN: 528000 – LG München I / Az.: 5 HK O 13140/24
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 05.05.2025:
Az.: 5 HK O 13140/24
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft nach einem verschmelzungsrechtlichen Squeeze out anhängig. Antragsgegnerin ist die VIB Vermögen AG. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt: (…)