ISIN: AT0000A0ZHT2 / WKN: A1T7NL
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 06.01.2016:
- Die außerordentliche Hauptversammlung der BEKO HOLDING AG vom 20. November 2015 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BEKO HOLDING AG gemäß § 1 Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG) auf die Hauptaktionärin Kotauczek & Fritsch OG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 2 GesAusG beschlossen.
- Mit Eintragung des Beschlusses über den Gesellschafterausschluss in das Firmenbuch des Landgerichts Krems an der Donau verlieren alle Aktionäre mit Ausnahme der Kotaucek & Fritsch OG ihre Mitgliedschaft in der BEKO HOLDING AG. Die Eintragung in das Firmenbuch erfolgte am 23. Dezember 2015.
- Der Hauptgesellschafter Kotauczek & Fritsch OG zahlt den Minderheitsgesellschaftern kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung in der Höhe von EUR 5,80 pro Stückaktie der BEKO HOLDING AG. Die Barabfindung ist zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem die Eintragung des Ausschlusses gemäß § 10 Unternehmensgesetzbuch (UGB) als bekannt gemacht gilt und ist ab dem der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung folgenden Tag bis zur Fälligkeit mit jährlich zwei Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen.