ISIN DE0008029000 /WKN 802900
Aus der Bekanntmachung nach § 14 Nr. 3 SpruchG:
Aus dem Beschluss des Kammgerichts vom 06.05.2015 – Aktenzeichen 2 W 145 / 13 SpruchG
„In dem Spruchverfahren betreffend die Höhe der Barabfindung aufgrund des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG
…
hat der 2. Zivilsenat des Kammergerichts … beschlossen:
Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 27. bis 30., 44. und 45. bis 48. gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 11. Juni 2013 – 102 O 32/11 SpruchG – werden zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 200.000,00 EUR festgesetzt.“
In erster Instanz hatte das Landgericht am 11. Juni 2013 (Az. 102 O 32/11 SpruchG) beschlossen:
„1.
Der Spruchverfahrensantrag des Antragstellers zu 26) wird als unzulässig verworfen.
2.
Die Spruchverfahrensanträge der weiteren Antragsteller werden zurückgewiesen.
3.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Eine Kostenerstattung findet nicht statt.
4.
Der Geschäftswert wird auf 200.000,00 EUR festgesetzt.“