Beschluss des II. Zivilsenats vom 8.10.2013 – II ZB 26/12
Bundesgerichtshof erleichtert Rückzug von der Börse
Der für Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass den Aktionären beim Rückzug von der Börse kein Barabfindungsangebot für ihre Aktien gemacht werden muss.
Hier geht es zur Pressemitteilung Nr. 185/2013 vom 12.11.2013.
Hier geht es zum Beschluss des II. Zivilsenats vom 8.10.2013 – II ZB 26/12.