Urteil des II. Zivilsenats vom 29.7.2014 – II ZR 353/12
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in dem Verfahren über die Klage des Börsenjournals Effecten-Spiegel auf Zahlung einer höheren Gegenleistung für die Übernahme von Aktien der Postbank durch die Deutsche Bank AG das die Klage abweisende Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben und die Sache zur weiteren Klärung des Sachverhalts an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Hier geht es zur Pressemitteilung Nr. 39 / 2014 vom 03.03.2014.
Hier geht es zur Pressemitteilung Nr. 120/2014 vom 29.07.2014.