Beschluss des II. Zivilsenats vom 23.4.2013 – II ZB 7/09 –
Bundesgerichtshof entscheidet erneut im Verfahren gegen Daimler AG wegen verspäteter Veröffentlichung von Insiderinformation
Der für Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Daimler AG wegen angeblich verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über das vorzeitige Ausscheiden ihres damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Schrempp die Sache zu weiteren Sachverhaltsfeststellungen an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Hier geht es zur PressemitteilungNr. 95/2013 vom 04.06.2013.
Hier geht es zum Beschchluss des Bundesgerichtshofs vom 23. April 2013 – II ZB 7 / 09.
Siehe auch: Beschluss des II. Zivilsenats vom 22.10.2013 – II ZB 7/09 – und Beschluss des II. Zivilsenats vom 22.11.2010 – II ZB 7/09 –.