ISIN: DE0006102007 / WKN: 610200
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 25.11.2020:
Die BHS Verwaltungs AG, Selb („BHS“) und die BHS tabletop AG, Selb („BHS tabletop“) haben am 30. Juni 2020 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der BHS tabletop erfolgen soll. Die ordentliche Hauptversammlung der BHS tabletop vom 22. September 2020 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BHS tabletop auf die Hauptaktionärin BHS gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am 23. November 2020 in das Handelsregister der BHS tabletop beim Amtsgericht Hof unter HRB 98 eingetragen. Die Verschmelzung wurde am 23. November 2020 in das Handelsregister der BHS beim Amtsgericht Hof unter HRB 6212 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der BHS tabletop sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der BHS sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der BHS tabletop in das Eigentum der BHS übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden und die BHS tabletop als übertragender Rechtsträger erloschen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der BHS tabletop eine von der BHS zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 9,83 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der BHS tabletop (ISIN DE0006102007). (…)