ISIN: DE000A0MF111 / WKN: A0MF11
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 08.02.2024:
(…) haben die Antragsteller und der gemeinsame Vertreter – ohne Aufgabe ihrer jeweils gegenteiligen Rechtsauffassung – auf Anraten des Gerichts folgenden verfahrensbeendenden Vergleich geschlossen:
Die im Übertragungsbeschluss festgesetzte Barabfindung i.H.v. EUR 4,67 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Bioenergy wird zugunsten aller abfindungsberechtigten Aktionäre um EUR 2,00 (nachfolgend auch der „Erhöhungsbetrag“) auf EUR 6,67 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Bioenergy erhöht. Das gilt auch für die Aktionäre, die nicht als Antragsteller nach § 1 Nr. 3 SpruchG an dem Spruchverfahren beteiligt sind (echter Vertrag zugunsten Dritter i.S.v. § 328 BGB). (…)