ISIN: DE0008216003 / WKN: 821600
Aus der Zwischenmitteilung der Geschäftsführung vom 07.11.2016:
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- Auf Verlangen der Hauptaktionärin der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft, der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum, wurde ein Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 270 Euro im Rahmen der Hauptversammlung am 26. August 2016 gefasst.
- Der Beschluss zum sogenannten Squeeze-out schafft die rechtssicheren Voraussetzungen dafür, dass das lokale Unternehmen auch nach 2019 im Rahmen einer Direktvergabe von den beteiligten Kommunen sowie dem Ennepe-Ruhr-Kreis beauftragt werden kann. Damit ist der Beschluss ein wichtiger Baustein zur Zukunftssicherung des Unternehmens und seiner mehr als 2.200 Mitarbeiter. Insgesamt befinden sich 0,15 Prozent der BOGESTRA-Aktien in privater Hand und werden vom Squeeze-out erfasst.
- Die Eintragung des Squeeze-out beim Handelsregister des Amtsgerichts Bochum erfolgte am 24. Oktober 2016.
- Mit Ablauf des 2. November 2016 hat die Geschäftsführung der Börse Düsseldorf die Zulassung der Aktien der BOGESTRA zum Börsenhandel im regulierten Markt widerrufen.